Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
I.Allgemeines
1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle an www.send-en-photograph.de , Gabriele Reimchen - Fotographin- erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotographin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
II. Urheberrecht
1. Der Fotographin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotographin hergestellten Lichtbilder/Bilddateien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Fotographin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotographin.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke oder Veröffentlichung im Internet wird die Fotographin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber -> „Foto: © by www.send-en-photograph.de “ des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotographin zum Schadensersatz.
6. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotograhin. Eine Herausgabe der Negative/ der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder/Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale lt. Preisliste berechnet; Nebenkosten (Reisekosten – ab dem 25. km mit einem Satz von 0,25 EUR pro km, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 9 (in Worten: neun) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Die Fotographin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotographin.
4. Hat der Auftraggeber der Fotographin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotographin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei der Fotographin eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotographin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2 . Die Fotographin verwahrt die Negative/Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrten Negative/Bilddateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotographin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bilddateien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Leistungsstörung
1. Überlässt die Fotographin dem Auftraggeber einen Datenträger und/oder mehrere Lichtbilder/Bilddateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/Datenträger kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Liefertermine für Lichtbilder/Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Fotographin bestätigt worden sind. Die Fotographin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Fotographin eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (Adressen) können gespeichert werden. Die Fotographin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Nutzung und Verbreitung
Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen der Fotographin benutzt werden dürfen z.B. im Internet (Webpräsenz der Fotografin), in Printmedien (Flyer, Werbematerial) oder in Buchform (Fotobuch: als Anschauungs- und Werbematerial). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
VIII. Schlussbestimmungen
Soweit zwingendes Recht nicht anders vorschreibt, sind Erfüllungsort ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Fotographin.
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten
sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in
rechtliche zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in
diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsabschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.